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Präambel

Um die Umsetzung des Vereinszweckes und die Vereinsaufgaben besser bewältigen zu können, stellt der Verein seinen Mitgliedern ein vereinseigenes Fahrzeug zur Verfügung. Jedes Mitglied ab einem Mindestalter von 25 Jahren ist berechtigt, das Fahrzeug anzufordern und zur Verfügung gestellt zu bekommen. Voraussetzung ist der Besitz eines für dieses Fahrzeug gültigen Führerscheins.

1. Anmeldung und Vergabe

Termine für die Benutzung des Fahrzeugs müssen rechtzeitig angemeldet werden. Über die Vergabe des Fahrzeugs entscheidet der/die 1. Vorsitzende. Bei der Reihenfolge der Vergabe wichtet er/sie die Gründe für die Inanspruchnahme entsprechend den Prioritäten. Das Vereinsinteresse hat hierbei absoluten Vorrang.

Wenn ein Fahrzeugwart benannt ist übernimmt dieser die oben genannten Aufgaben in Abstimmung mit dem Vorstand.

Es wird ein Fahrtenbuch geführt. Der/die jeweilige Fahrzeugführer/in ist verpflichtet, die Fahrt gewissenhaft in das Fahrtenbuch einzutragen. Die Führung des Fahrtenbuchs wird durch den Vorstand oder den Fahrzeugwart überwacht.

Auf Anfrage und bei Verfügbarkeit können die vereinseigenen Anhänger mitgenutzt werden. Bei Nutzung des Kofferanhängers ist zu beachten, dass wegen der höheren Anhängelast der Führerschein BE notwendig ist.

2. Nutzung und Kosten

    1. Die Nutzung des Fahrzeugs erfolgt
      • für Fahrten zu Arbeitseinsätzen
      • für Vereinsfahrten
      • für Nutzung durch Vorstandsmitglieder
      • für Vermietungen an Vereinsmitglieder oder Vereine
    2. In Rechnung gestellt werden
      • eine Kilometerpauschale
      • eine Unkostenpauschale (nur bei Vermietung an Mitglieder)
    3. Die Kilometerpauschale beträgt bei.
      • Fahrten zu Arbeitseinsätzen 0,- €
      • Nutzung für Vereinsfahrten 0,30 € / km
        • aber mindestens 5 € pro Person bei Vereinstagesfahrten
        • der Fahrer trägt keine Kosten aus dieser Pauschale
      • Nutzung durch Vorstandsmitglieder 0,30 € / km
      • Vermietung an Vereinsmitglieder/Vereine 0,20 € / km plus Treibstoffkosten
    4. Die Unkostenpauschale wird nur bei Vermietung an Vereinsmitglieder erhoben und beträgt
      • 30,- Euro / Tag
    5. Bei Arbeitseinsätzen, Vereinsfahrten und Nutzung durch Vorstandsmitglieder trägt der Verein die anfallenden Treibstoffkosten

 

3. Übergabe/Rückgabe

Die Übergabe/Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt in gereinigtem Zustand auf dem Vereinsgelände zu den vereinbarten Terminen durch den/die Vereinsvorsitzende/n oder den Fahrzeugwart.

4. Versicherungen

Der Verein hat für das Fahrzeug MKK-SC 940 eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer unbegrenzten Deckungssumme für Sachschäden und einer begrenzten Deckungssumme für Personenschäden, sowie eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) mit einer Selbstbeteiligung von 300 € (Teilkasko 150 €) abgeschlossen.

Bei Fahrten zu Arbeitseinsätzen, Vereinsfahrten und Nutzung durch Vorstandsmitglieder trägt der Verein die Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens.

Bei Privatnutzung durch Mitglieder oder andere Vereine haben diese bei einem Schaden die Selbstbeteiligung selbst zu tragen.

5. Haftung

Der Verein haftet gegenüber dem Benutzer nur im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen.

Bei einem technischen Defekt des Fahrzeugs während der Nutzung trägt der Verein die Instandsetzungskosten. Weitere Kosten, die durch den Ausfall des Fahrzeugs entstehen, werden vom Verein nicht übernommen.

Der Verein haftet nicht für die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs

Sollten für die privaten Benutzer die abgeschlossenen Versicherungen nicht ausreichend sein, so sind weitergehende Versicherungen vom Benutzer selbst abzuschließen und zu bezahlen.

Bei selbstverschuldeten Unfällen kann der Verein die Fahrer/Benutzer für alle Schäden, gleich welcher Art, haftbar machen. Dies gilt insbesondere für alle Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit oder Unfallflucht verursacht werden.

Für mit dem SCW-Bus begangene Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße haftet der Nutzer/Fahrer.

6. Sonderregelungen

Über Sonderregelungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

Nidderau, den 28.2.2020 / Der geschäftsführende Vorstand

Roland Langlitz    Gabriele Hecht    Andreas Barthmann